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GWK-Förderpreis Literatur


LITon.NRW Projekte
GWK-Förderpreis Literatur
1999
Westfalen-Lippe
Hellweg, Münsterland, Ostwestfalen, Ruhrgebiet, Sauerland, Südwestfalen, Westfalen komplett
jährlich
Förderpreise
Herbst
Dr. Susanne Schulte
GWK - Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Kulturarbeit e.V.
Fürstenbergstraße 14
48147 Münster
0251-5913214
0251-5916540

Die Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Kulturarbeit e.V. (GWK) vergibt jährlich jeweils einen Förderpreis in den Sparten Kunst und Literatur sowie zwei Förderpreise in der Sparte Musik.
Der GWK-Förderpreis Literatur wird an einen jungen Schriftsteller oder eine Schriftstellerin aus Westfalen-Lippe vergeben, der oder die überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat und Herausragendes auch für die Zukunft erwarten lässt. Der GWK-Förderpreis Literatur ist mit 5.000 Euro und der Aufnahme in ein Förderprogramm dotiert, das spätestens mit dem 42. Lebensjahr endet.

2021: Lisa Roy
2019: Mirjam Wittig
2018: Henrik Pohl
2017: Yulia Marfutova
2016: Charlotte Warsen, Arnold Maxwill
2015: Sonja vom Brocke
2014: Susan Kreller und Georg Leß
2013: Lars Reyer
2012: Christoph Wenzel
2011: Adrian Kasnitz
2010: Que Du Luu und Dagmara Kraus
2009: Mirko Kussin
2008: Jan Skudlarek
2007: Martin Becker
2006: Kevin Vennemann und Thorsten Palzhoff
2005: Jörg Albrecht
2004: Nicolai Kobus und Hendrik Jackson
2003: Hendrik Rost
2002: Sandra Niermeyer
2001: Anke Velmeke
2000: Sabine Scho
1999: Stefan Beuse

Um die GWK-Förderpreise bewerben sich Künstlerinnen und Künstler selbst.
Die Bewerberinnen und Bewerber für den GWK-Förderpreis Literatur müssen in Westfalen-Lippe geboren sein, dort seit mindestens zwei Jahren leben oder ihren Hochschulabschluss in der Region gemacht haben. Sie dürfen bei Bewerbungsschluss nicht älter als 40 Jahre sein und müssen bereits einen Text in einer anerkannten Literaturzeitschrift oder einer Anthologie (nicht auf der eigenen Homepage) veröffentlicht haben.
Die Preisträger verpflichten sich mit ihrer Bewerbung, ihren Preis persönlich entgegenzunehmen.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Fachjury. Sie soll den Preis wie ausgeschrieben vergeben, ist dazu aber nicht verpflichtet. Sie kann den Preis aussetzen oder teilen. Das Urteil der Jury ist verbindlich und unanfechtbar.

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Aktualisiert 03.02.2022