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Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW


Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Düsseldorf
Düsseldorf
Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen, Regio Aachen, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland, Südwestfalen, Westfalen komplett, Rheinland komplett
Fördereinrichtung, Preise/Stipendien
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
0211-89604

Im Kontext der Regierungsbildung nach der Landtagswahl 2017 wurde das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gebildet. Die Förderung von Kunst und Kultur ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen. Die Landesregierung will die Vielfalt, Qualität und Fülle des kulturellen Angebots und der Spielstätten gemeinsam mit den Kommunen erhalten, fördern und weiterentwickeln. Sie will Künstlerinnen und Künstlern gute Arbeitsbedingungen bieten und allen Menschen die Bedeutung von Kunst und Kultur vermitteln.

Ministerin: Isabel Pfeiffer-Poensgen
Parlamentarischer Staatssekretär: Klaus Kaiser
Staatssekretärin: Annette Storsberg

Ansprechpartnerin:
Beate Möllers, Leiterin des Referats 415
Tel.: 0211-896-4817
E-Mail: beate.moellers@mkw.nrw.de

  • Förderpreise des Landes NRW
  • Kinderbuchpreis NRW
  • Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren
  • Auslandsstipendien
  • Stipendien für Autorinnen und Autoren im Künstlerdorf Schöppingen
  • Aufenthaltsstipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer im Europäischen Übersetzerkollegium Straelen
  • Verlags- und Buchhandelspreis NRW

Förderpreis des Landes für junge Künstlerinnen und Künstler
Mit dem Förderpreis, der mit je 7.500 Euro dotiert ist, werden jährlich überdurchschnittlich begabte junge Künstlerinnen und Künstler ausgezeichnet. Pro Sparte werden zwei Preise verliehen. Außerdem wird je Sparte für sehr junge Künstlerlinnen und Künstler, die am Anfang ihrer Karriere stehen, ein Nachwuchspreis verliehen, der mi 1.000 Euro dotiert ist.
In einem zweistufigen Verfahren wählen zunächst sachkundige Institutionen und Einzelpersönlichkeiten geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für vom Land bestimmte Jurys aus, die dann dem Ministerpräsidenten Vorschläge für die Preisträgerinnen und Preisträger unterbreiten. Diese sollen in der Regel nicht älter als 35 Jahre alt sein und durch Geburt, Wohnsitz oder künstlerisches Schaffen mit dem Land Nordrhein-Westfalen verbunden sein. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.

Kinderbuchpreis des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Auszeichnung wird für ein besonders qualitätsvolles Kinderbuch vergeben, das für Kinder im Erstlesealter geeignet und auch im Schulunterricht einsetzbar ist. Das Buch soll den sprachlichen und inhaltlichen Ansprüchen der Altersstufe gerecht werden und aktuell im Handel verfügbar sein. In einem zweistufigen Verfahren benennen zunächst sachkundige Institutionen und Einzelpersönlichkeiten geeignete Buchvorschläge für ein vom Land bestimmtes Auswahlgremium. Diese Jury wählt die Preisträgerin bzw. den Preisträger aus. Eine Altersbegrenzung für die teilnehmenden Autorinnen und Autoren, Illustratorinnen und Illustratoren besteht nicht. Eigenbewerbungen sind jedoch ausgeschlossen. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.

Arbeitsstipendien
Die Stipendien sollen Autorinnen und Autoren dazu verhelfen, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke zu beenden. Zudem sollen weitere Planungen angeregt werden.
Autorinnen und Autoren können sich mit Prosatexten, Lyrik, Theaterstücken, Hörspielen und Kinder- und Jugendliteratur bewerben. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein.
Ausgewählt werden pro Jahr bis zu acht Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich.
Die Arbeitsstipendien werden für vier Monate vergeben und sind mit insgesamt 4.100 Euro dotiert. Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse für die Autorinnen und Autoren mitfinanziert werden, sind von einer Förderung durch ein Arbeitsstipendium des Landes ausgeschlossen.
Interessentinnen und Interessenten können bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres formlos eine Bewerbung richten an das
Literaturbüro NRW
Bismarckstraße 90
40210 Düsseldorf
www.literaturbuero-nrw.de.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Landesregierung auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
Die Ausschreibung und die Bewerbungsanforderungen finden sich auf der Website des Ministeriums.

Auslandsstipendien
Vornehmlich jüngeren Künstlerinnen und Künstlern, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind, soll die Möglichkeit gegeben werden, sich durch einen Auslandsaufenthalt künstlerisch weiterzuentwickeln.Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten durch ein Barstipendium die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum künstlerisch im Ausland zu arbeiten. Hierzu gibt es unterschiedliche Orte und Möglichkeiten:
Deutsche Akademie Villa Massimo in Rom:
Barstipendium in Höhe von 2.500 Euro monatlich für ein Ganzjahresstipendium (gezahlt durch den Bund) sowie unentgeltliche Bereitstellung einer Unterkunft in der Villa Massimo [Kunstsparten: Bildende Kunst, Literatur, Musik (Komposition) und Architektur]. Darüber hinaus gibt es in Absprache mit der Direktion der Villa Massimo ein individuell abgestimmtes Förderprogramm (Ausstellungsbeteiligung, Lesungen, Konzerte, Kataloge, Bücher, CDs etc.).
Casa Baldi in Olevano:
Barstipendium in Höhe von 2.500 Euro monatlich für ein drei- bis sechsmonatiges Stipendium (gezahlt durch den Bund) sowie unentgeltliche Bereitstellung einer Unterkunft in der Casa Baldi [Kunstsparten: Bildende Kunst, Literatur, Musik (Komposition) und Architektur].
Cité Internationale des Arts in Paris:
Barstipendium in Höhe von zurzeit 1.500 Euro monatlich für einen sechsmonatigen Aufenthalt sowie unentgeltliche Bereitstellung einer Unterkunft in der Cité des Arts [Kunstsparten: Bildende Kunst, Musik (Komposition) und Architektur].
Hof Ekely bei Oslo:
Barstipendium in Höhe von zurzeit 1.500 Euro für einen zweimonatigen Aufenthalt und unentgeltliche Bereitstellung einer Unterkunft auf dem Hof.
Individuelle Auslandsstipendien:
Barstipendium in Höhe von zurzeit 1.500 Euro monatlich für einen in der Regel bis zu drei Monate langen Auslandsaufenthalt. Alle sonstigen Umstände sind vom Stipendiaten individuell selbst zu planen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden sich auf der Homepage des Ministeriums.

Stipendien für Autorinnen und Autoren im Künstlerdorf Schöppingen
Ansprechpartner für die Residenzstipendien im Künstlerdorf Schöppingen ist das Künstlerhaus. Bewerbungsschluss für das nachfolgende Jahr ist der 15. September. www.stiftung-kuenstlerdorf.de

Aufenthaltsstipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer im Europäischen Übersetzerkollegium Straelen
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vergibt bis zu zwölf einmonatige Aufenthaltsstipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer im Europäischen Übersetzerkollegium Straelen.

Bewerbungen nimmt das Europäische Übersetzer-Kollegium entgegen:
Europäisches Übersetzer-Kollegium
Postfach 11 62
47628 Straelen
E-Mail: euk.straelen@t-online.de
Bewerbungen für das nachfolgende Jahr können bis Ende Dezember des Vorjahres eingereicht werden.

Die Landesregierung unterstützt Projekte zur Förderung der Literatur. Nordrhein-Westfalen gilt mit seinem reichen literarischen Erbe zu Recht als Literaturland. Die Landesregierung will diesen Status sichern und vor allem durch die individuelle Autorenförderung und die Stärkung der literarischen Infrastruktur weiterentwickeln.
Gefördert werden vor allem literarische Institutionen, literarische Veranstaltungen, Maßnahmen zur Leseförderung, Stipendien und der Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte.
Förderung beantragen können Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer, Literaturbüros und Literaturhäuser, Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige öffentliche Träger, Vereine und Organisationen und sonstige private Träger. Antragsformulare sind bei den Bezirksregierungen oder über die Websites der Bezirksregierungen erhältlich. Stipendien sind bei den beauftragten Institutionen zu beantragen.

Auskunft Institution

Aktualisiert 05.07.2021