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Artist in Residence - Stipendien der Stiftung Künstlerdorf Schöppingen


LITon.NRW Projekte
Artist in Residence - Stipendien der Stiftung Künstlerdorf Schöppingen
1989
Schöppingen
Münsterland, Westfalen komplett
jährlich
Stipendien
Julia Haarmann (Geschäftsführung)
Marieke Bußmann (Residenzkoordination)
Stiftung Künstlerdorf Schöppingen
Feuerstiege 6
48624 Schöppingen
02555-93810

Die Stiftung Künstlerdorf Schöppingen hat die Förderung internationaler Künstler:innen durch die Organisation eines Residenzprogramms zur Aufgabe. Das Künstlerdorf vergibt jedes Jahr rund 40 Stipendien in den Bereichen Visuelle Kunst, Literatur und Komposition. Die Stipendien sind mit einem jeweils zwei- bis sechsmonatigen Aufenthalt im Künstlerdorf verbunden. Das Programm ist offen für internationale Bewerbungen und ohne Altersbeschränkung. Die Auswahl der Stipendiat:innen erfolgt durch Fachjuries nach folgenden Kriterien und Gewichtung: Qualität der bisherigen Arbeit, Qualität und Plausibilität des Vorhabens für Schöppingen, Programmbeiträge (Interaktion / Community Building). Das vom Künstlerdorf gestaltete Programm bietet die Möglichkeit, regelmäßig Einblicke in künstlerische Prozesse zu erhalten und in einen persönlichen Austausch mit den Stipendiatinnen und Stipendiaten zu kommen. Neben den fortlaufenden Veranstaltungen, wie monatlichen Abendessen und Brunches, organisiert das Künstlerdorf jährlich das Programm CAP (Curating for Advanced Practices), mit dem Ziel, Produktionsbedingungen und Umsetzungsfragen für künstlerische Praktiken zu diskutieren und neue Strategien und Strukturen in den Künsten zu entwickeln.

Stipendien betragen monatlich 1.500,- Euro, abzüglich ca. 100,- bis 200,- Euro Miet- und Betriebskosten.
Das Stipendium für Kollektive beträgt 1.000,- Euro pro Person, jedoch maximal 3.000,- Euro abzgl. Miet- und Betriebskosten.
Das Stipendium ist als Aufenthaltsstipendium angelegt, für die Dauer des Stipendiums gilt die Residenzpflicht im Künstlerdorf.
Während des Aufenthaltes können Räumlichkeiten und Infrastruktur des Künstlerdorfs genutzt werden. Das Stipendium ist nicht als Produktionsstipendium angelegt und es besteht keine Verpflichtung, Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Es besteht aber die Möglichkeit, nach Absprache und Verfügbarkeit, Ausstellungs- und Präsentationsmöglichkeiten zu nutzen. Darüber hinaus freuen wir uns über die freiwillige Mitgestaltung von Veranstaltungen, in Form von Vorträgen, Lesungen, Workshops o.ä.

Bewerbungen können online über das Bewerbungsportal zwischen Juni und August für das jeweilige Folgejahr eingereicht werden.
Bewerben können sich professionelle bildende Künstler:innen, Autor:innen und Komponist:innen. Ab 2023 werden auch Bewerbungen von Kollektiven zugelassen. Die Ausschreibung richtet sich an Menschen jeder Nationalität und jeden Alters.

Auskunft Veranstalter

Aktualisiert 08.11.2023